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AGB

1. Präambel

Diese Bedingungen dienen dazu, die optimalen Verhältnisse für Beratung, Coaching und sämtliche weiteren Verträge, die mit und durch Bianca Nitz abgeschlossen werden zu schaffen.

 

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.


 

2. Gegenstand der Vereinbarungen und Schriftformerfordernis

Der Gegenstand der getroffenen Vereinbarung wird einzelvertraglich geregelt. Abreden, die über die schriftliche Vereinbarung hinausgehen sind ungültig, bis sie ebenfalls schriftlich vereinbart wurden.

 

3. Verantwortung der Beauftragten

Bianca Nitz stellt in allen fachlichen Angelegenheiten die eigenen Leistungen dem*der Klient*in nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung. Sie erfüllt diese Pflichten aufgrund dieses Vertrages sorgfältig und gewissenhaft nach besten Kräften. 

Die coachende Person stellt dem*der Klient*in ein maßgeschneidertes Coaching-Programm, bestehend aus Einzelberatungen, thematischen Workshops und Betreuung zur Verfügung, das teils oder gänzlich digital abgehalten wird. 

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4. Verantwortung des*der Klienten*in

Die coachende Person möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können.

Die coachende Person steht dem*der Klient*in als Prozessbegleiter*in und Auslöser*in von Veränderungen zur Verfügung – jedoch wird die eigentliche Veränderungsarbeit vom*von der Klient*in geleistet.

Der*die Klient*in sollte bereit und offen sein, bisherige Werte selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit der eigenen Person und Situation objektiv auseinanderzusetzen und eigenes Verhalten und somit Situationen gegebenenfalls zu ändern.

 

Um die effektive Umsetzung der Beratungsergebnisse zu gewährleisten, erklärt sich der*die Klient*in bereit, pünktlich zu allen vereinbarten Terminen zu erscheinen, sofort nachzufragen, wenn etwas unklar erscheint und die anfallenden praktischen Aufgaben termingerecht umzusetzen. 

 

Der*die Klient*in erkennt an, dass er*sie während des Coachings, sowohl während der einzelnen Gespräche als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für die eigenen privaten und geschäftlichen Handlungen. Darüber hinaus erkennt der*die Klient*in an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratung und des Coachings von ihm*ihr unternommen werden, ausschließlich in seinem*ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

Es handelt sich bei den Hilfestellungen um Hinweise und Empfehlungen, nicht um Anweisungen oder Handlungsaufforderungen.

 

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

Über datenschutzrechtliche Bestimmungen wird in einer gesonderten Information aufgeklärt, die dadurch erfüllt werden kann, dass sie Online zur Verfügung gestellt und über den Ort der Erreichbarkeit informiert wird. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden Besonderheiten in einer gesonderten Datenschutzvereinbarung vereinbart.

 

6. Ort des Coachings

Der Ort der Beratung wird jeweils in Abstimmung festgelegt. Die Beratung erfolgt nach Wahl der Beauftragten im persönlichen Gespräch oder auch per Onlineformat (z.B. Zoom).

 

7. Kosten für das Coaching

Das Honorar wird einzelvertraglich vereinbart.

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8. Verzugsregelung

Gerät die Klientin bzw. der Klient mit der Zahlung für mehr als vier Wochen in Verzug, so wird der geschuldete Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.

Während des Verzugs kann die Coachin ihren Teil der Vereinbarung zurückhalten. Würde sich der Vertrag dadurch verlängern entfällt die Leistungsverpflichtung insgesamt für den nachvertraglichen Zeitraum.

 

9. Vertragsende und Kündigung

Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss der Leistungserbringung durch das Coaching und Zahlung des Gesamtbetrags auf das in diesem Vertrag angegebene Konto durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer. 

Der Vertrag kann seitens der Coachin zu jedem Zeitpunkt bis zum Abschluss ohne weitere Angaben von Gründen gekündigt werden. In diesem Fall sind nicht aufgebrauchte Beträge binnen 5 Werktagen zurückzuzahlen. 

Die Klientin hat das Recht, aus besonderem Grund gemäß den Vorgaben des BGB zu kündigen (zum Beispiel Leistungsverweigerung, andauernde Krankheit, usw.). In diesem Fall sind nicht aufgebrauchte Beträge binnen 14 Werktagen zurückzuzahlen. 

 

10. Leistungsdauer, Annahmeverpflichtung und Verfall

 

a. Vereinbarte Termine können mit einer Vorlaufzeit von 3 Werktagen jeweils einmalig verschoben werden und verfallen bei wiederholtem Nichterscheinen. Sollte die Durchführung des Gesprächs allerdings aufgrund unvorhersehbarer oder/und nicht zu vertretender Umstände des Klienten/der Klientin (z.B. Krankheit, Abbruch der Internetverbindung etc.) nicht möglich sein, wird der Termin grundsätzlich nach Absprache einvernehmlich verschoben.

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b. Die Leistung soll binnen 6 Monaten abgeschlossen werden.

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c .Soweit eine darüberhinausgehende Verzögerung nach Vertragsschluss allein dem Bereich der Kundin/dem Kunden zuzuordnen ist, zum Beispiel durch Nichtleistung der Vorkasse, fehlende Übermittlung notwendiger Dokumente und Dateien, fehlende Mitarbeit im erforderlichen Bereich, durch Ablehnung weiterer Leistungen oder durch Annahmeverzögerung wenigstens zwei binnen dieses Zeitraums getätigter Terminvorschläge, und es sich nicht um eine nicht zu vertretende Unmöglichkeit handelt, gilt die vertragliche Leistung seitens Bianca Nitz als erfüllt und die noch nicht geleisteten Stunden und Verpflichtungen seitens der Projektleiterin verfallen.

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d. Soweit ein Onlinekurs vereinbart ist, ist die Aufgabe erfüllt, wenn der Kurs technisch zugänglich ist und den ggf. unter der Leistungsbeschreibung zugesicherten Inhalt aufweist.


11. Haftungsausschluss

Die Coachende haftet unbeschränkt für Nachteile, die die Kundin/der Kunde durch eine Handlung erleiden, die keinen Rat oder eine Empfehlung darstellen (vgl. § 675 Abs. 2 BGB) und zum Vertragsverhältnis gehören: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

Frau Bianca Nitz haftet insbesondere nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.



 

12. Kontraindikation und gesundheitliche Selbstverantwortung

 

Mit der Anmeldung und Unterschrift erklärt der*die Klient*in, dass er*sie das Coaching freiwillig und auf eigene Verantwortung beauftragt und durchführt. Ihm*ihr ist bewusst, dass das Coaching kein Ersatz für eine therapeutische oder medizinische Behandlung ist und die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt.

 

Er*sie erklärt, in einem für das Coaching angemessenen gesundheitlichen Zustand zu sein. Er*sie sei darauf hingewiesen, bei Zweifel ggf. gesundheitliche/psychologische Risiken vor der Aufnahme des Coachings von einem*einer Ärzt*in abklären zu lassen.

 

Ihm*ihr ist bekannt, dass die Teilnahme am Coaching eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraussetzt. Er*sie verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung wahrheitsgemäß zu machen. 


 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

 

Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren.

 

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Soweit diese nicht gefunden werden kann, gilt die gesetzliche Bestimmung.

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